Rezertifizierung Elektrofachkraft

Rezertifizierung Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten nach DGUV 3

Laut der Unfallverhütungsvorschrift DGUV 3 dürfen Arbeiten an elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln nur von einer Elektrofachkraft ausgeführt werden. In vielen Handwerks- und Industriebetrieben gibt es Arbeitsbereiche, an denen lediglich in begrenztem Umfang elektrotechnische Arbeiten anfallen. Damit auch Mitarbeiter, die keine Elektrofachkräfte sind, derartige Arbeiten ausführen können und auch ausführen dürfen, wurde nach der Unfallverhütungsvorschrift DGUV 3 die "Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten" geschaffen. Um die Zertifizierung als Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten aufrecht zu erhalten, sollte nach 3 Jahren Ihr Können und Wissen aufgefrischt und auf den aktuellen Stand gebracht werden.

 

Inhalte:

  • Grundlagen und Bauelemente Elektrotechnik
  • Drehstromtechnik
  • Elektroinstallationstechnik
  • Elektrische Maschinen
  • Grundlagen Arbeitssicherheit
  • Spannungs- und Strommessung

 

Zielgruppe:

Verarbeiter

 

Voraussetzung und Gültigkeit:

  • Für ausgebildete Elektrofachkräfte für festgelegte Tätigkeiten
  • Die Rezertifizierung sollte mindestens alle 3 Jahre wiederholt werden.

 

Referent:

Fachdozent der KESSEL AG

 

Abschluss:

Anerkannte Rezertifzierung "Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten"

 

Dauer:

1 Tag

 

Seminargebühr:

179,00 €

Seminarunterlagen und Verpflegung sind in der Seminargebühr inbegriffen



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