Mit der Änderung der Handwerksordnung dürfen seit einiger Zeit artfremde
Tätigkeiten ausgeführt werden, sofern sie mit der ursprünglichen Tätigkeit in technischem oder wirtschaftlichem Zusammenhang stehen. Nach der UVV BGV A3 dürfen derartige Arbeiten allerdings nur Elektrofachkräfte ausüben. Mit der Qualifizierung zur Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten, die wir Ihnen anbieten, dürfen diese Tätigkeiten durch entsprechend geschultes Personal realisiert werden. Sie haben mit dieser Zusatzqualifikation konkrete Wettbewerbsvorteile:
--> Kostenreduzierung durch geringere Fremdleistungen
--> Erhöhte Zufriedenheit Ihrer Kunden
--> Kompakte Lösungen aus einer Hand
Das Grundmodul (40 Stunden) beinhaltet allgemeine Grundlagen. Daran schließt sich ein fachspezifisches Ausbaumodul (40 Stunden) an, in dem Sie die notwendige fachspezifische Theorie und Praxis für Ihre tägliche Arbeit erhalten. Zurzeit wird von uns die Fachrichtung für Heizungs- und Lüftungs-baumonteure angeboten (siehe Seite 19).
Die geänderte Handwerksordnung stellt Ihnen frei, sich neben Ihrer Berufsausbildung noch zur Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten weiter- zubilden. Dazu besuchen Sie zunächst unser Grundmodul und im Anschluss das Aufbaumodul, das zu Ihrer abgeschlossenen Berufsausbildung passt. Wir vermitteln im Grundmodul praxisnah notwendige Vorkenntnisse, wie die elektrotechnischen Zusammenhänge, wichtige Schutzvorkehrungen und das korrekte Verhalten bei einem Unfall. Wurde das Grundmodul erfolgreich abgeschlossen, lernen Sie im Aufbaumodul Ihre fachspezifische Theorie und Praxis kennen.